Kreisverband Mainz

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Dr. Gerd Eckhardt, Kreisvorsitzender
Telefon mobil: (0171) 43 92 900

Herzlich Willkommen bei der Senioren-Union der CDU, Kreisverband Mainz

Die Senioren-Union ist die jüngste Vereinigung der CDU. Sie wurde 1988 gegründet. Die Mitglieder stimmen mit den Grundwerten und Zielen der CDU überein.

Die Senioren-Union steht allen Bürgern offen. Mitglied kann jeder werden, der sich zu den politischen Zielen der Vereinigung bekennt, 60 Jahre alt ist oder schon vorher aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden ist.

Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über:

  • Wer sind wir
  • An welchen Aufgaben und Zielen arbeiten wir
  • Aktuelle Termine unserer Veranstaltungen
  • Wie können Sie Mitglied werden

Sollten Sie an unserer Arbeit interessiert sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerd Eckhardt
(Kreisvorsitzender)

Satzung der Senioren-Union Rheinland-Pfalz

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Stand: 31.08.2017

§ 1

Rechtsnatur, Name, Sitz

(1) Die Senioren-Union der Christlich Demokratischen Union Rheinland-Pfalz (CDU) ist eine Vereinigung der CDU gemäß §§ 38 und 39 des Statuts der CDU.

(2) Die Vereinigung führt den Namen SENIOREN-UNION der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Landesverband Rheinland-Pfalz, (CDU) – Kurzfassung Senioren-Union der CDU – ; ihre Bezirks-, Kreis-, Gemeindeverbands- und Orts- bzw. Stadtbezirksvereinigungen führen zusätzlich ihre entsprechenden Namen.

(3) Die Senioren-Union der CDU Rheinland-Pfalz hat ihren Sitz in der Landesgeschäftsstelle der CDU Rheinland-Pfalz; die nachgeordneten Vereinigungen haben ihren Sitz jeweils in der für sie zuständigen Geschäftsstelle der Partei.

§ 2

Aufgaben

(1) Die Senioren-Union der CDU will im Sinne der Ziele der CDU an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Partei und in der älteren Generation mitwirken und für die besonderen Anliegen der älteren Mitbürger und Bürgerinnen eintreten.

(2) Die Senioren-Union der CDU will dabei insbesondere

1. die eigene Initiative und aktive Mitarbeit der Mitglieder sowie das Zusammenleben und das gegenseitige Verständnis der Generationen fördern.

2. Für die Meinungs- und Weiterbildung politische Informationsveranstaltungen, wissenschaftliche Fachgespräche und Seminare anbieten,

3. älteren Mitbürgern und Mitbürgerinnen in sozialen und wirtschaftlichen Fragen unbürokratisch Hilfe vermitteln oder leisten,

4. die politische Arbeit der CDU vor allem auch durch eigene Vertreter und Vertreterinnen in den Parlamenten und kommunalen Vertretungen, sowie in der Öffentlichkeit unterstützen,

5. und mit anderen Institutionen und Organisationen im Interesse der älteren Mitbürger und Bürgerinnen zusammenarbeiten.

§ 3

Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Senioren-Union der CDU kann jeder werden, der sich zu den Grundsätzen und Zielen der Senioren-Union bekennt, das in Absatz 2 festgelegte Mindestalter überschritten und nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat.

(2) In die Senioren-Union der CDU kann nur aufgenommen werden, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat oder bereits vorher nach dem geltenden Sozialrecht oder dem Recht des öffentlichen Dienstes aus dem aktiven Arbeits- bzw.
Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden und in den vorläufigen oder endgültigen Ruhestand getreten ist.

(3) Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei schließt die Mitgliedschaft in der Senioren-Union der CDU aus.

§ 4

Regelung der Ehrenmitgliedschaft

(1) Die Landesdelegiertenversammlung kann auf Vorschlag des Landesvorstandes Persönlichkeiten, die sich herausragende Verdienste um die Senioren-Union der CDU auf Landesebene erworben oder sich für die ältere Generation in Wort und Schrift oder durch Rat und Tat in besonders zu ehrender Weise verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

(2) Ehemalige Landesvorsitzende können auf Vorschlag des Landesvorstandes von der Landesdelegiertenversammlung zu Ehrenvorsitzenden der Landesvereinigung auf Lebenszeit gewählt werden.

(3) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder nehmen an der Landestagung, Ehrenvorsitzende auch an den Sitzungen des Landesvorstandes und des geschäftsführenden Landesvorstandes beratend teil.

(4) Entsprechende Ehrungen sind auf Bezirks-, Kreis- und örtlicher Ebene möglich und werden auf Vorschlag des jeweiligen Vorstandes durch das oberste satzungsgemäße Organ der betreffenden Organisationsstufe der Senioren-Union der CDU vorgenommen.

§ 5

Beginn der Mitgliedschaft

(1) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bewerbers oder der Bewerberin. Über die Aufnahme entscheidet die für den Wohnsitz des Bewerbers oder Bewerberin zuständige Kreisvereinigung der Senioren-Union der CDU. Auf begründeten Wunsch des Bewerbers oder Bewerberin kann die zuständige Landesvereinigung nach vorheriger Anhörung der an sich zuständigen Kreisvereinigung Ausnahmen zulassen.

(2) Wird der Aufnahmeantrag durch die zuständige Kreisvereinigung abgelehnt, so ist der Bewerber oder Bewerberin berechtigt, dagegen innerhalb von vier Wochen den Landesvorstand der Senioren-Union der CDU anzurufen, der dann endgültig entscheidet. Hierbei ist der Bewerber oder Bewerberin zu informieren.

(3) Das Mitglied wird in derjenigen Gemeindeverbands-, Orts- bzw. Stadtbezirksvereinigung geführt, in welcher es wohnt; auf begründeten Wunsch des Mitglieds kann der Vorstand der Kreisvereinigung Ausnahmen zulassen.

(4) Die Mitgliedschaft in der Senioren-Union der CDU endet durch Tod, durch schriftliche, an die zuständige Kreisvereinigung zu richtende Austrittserklärung oder durch Ausschluss. Wer aus der CDU ausgeschlossen wird, verliert damit zugleich auch seine Mitgliedschaft in der Senioren-Union der CDU; sie kann nur dann erneut erworben werden, wenn das betreffende Mitglied erneut in die CDU aufgenommen worden ist.

§ 6

Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied der Senioren-Union der CDU hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Gesetze sowie der satzungsrechtlichen Bestimmungen der CDU und der Senioren-Union der CDU teilzunehmen.

(2) Zu Vorstandsmitgliedern auf Landes -und Bundesebene kann nur gewählt werden, wer auch Mitglied der CDU ist. Gleiches gilt für alle Delegierten der Senioren-Union der CDU in allen Organen und Gremien der CDU und der Europäischen Volkspartei (EVP).

(3) Mitglieder der Senioren-Union der CDU, die zugleich auch der CDU angehören, zahlen einen Monatsbeitrag von 1,00 Euro. Mitglieder der Senioren-Union der CDU, die nicht der CDU angehören, zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 2,50 Euro.

§ 7

Organisationsstufen

(1) Der organisatorische Aufbau und das Tätigkeitsgebiet der Senioren-Union der CDU entsprechen dem der Partei.

(2) Organisationsstufen der Senioren-Union der CDU Rheinland-Pfalz sind:

1. die Landes-Senioren-Union

2. die Bezirks-Senioren-Union

3. die Kreis-Senioren-Union

4. die Gemeindeverbands-, Orts- bzw. Stadtbezirks-Senioren-Union.

§ 8

Organe der Landes-Senioren-Union der CDU

Die Organe der Landes-Senioren-Union der CDU sind:

1. die Landesdelegiertenversammlung

2. der Landesvorstand.

§ 9

Landesdelegiertenversammlung

(1) Der Landesdelegiertenversammlung gehören stimmberechtigt an:

a) mindestens 100 Delegierte der Kreisverbände,

b) die gewählten Mitglieder des Landesvorstands.

(2) Die Delegierten werden auf Grund der Mitgliederzahl ermittelt, die sich aus der Meldung der Zentralen Mitgliederdatei zum vorletzten Quartalsende ergibt und für die der satzungsgemäße Beitrag an den Landesvorstand bis einschließlich des vorletzten Quartals entrichtet worden ist. Die Delegierten werden von den Kreisverbänden mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr geheim gewählt (vgl. § 66 CDU-LS)

(3) Die Verteilung der Delegiertensitze auf die jeweilige Kreis-Senioren-Union der CDU erfolgt im Verhältnis der gemäß Abs. 2 ermittelten Mitgliederzahlen im Höchstzahlverfahren noch d’Hondt. Dabei erhält jede Kreis-Senioren-Union zunächst 1 Delegiertensitz als Grundmandat, der auf die jeweilige Delegiertenzahl gemäß Satz 1 anzurechnen ist. Ergibt sich, dass auf eine Kreis-Senioren-Union weniger Delegierte entfallen als ihr gemäß Grundmandat zustehen, so behält sie den überzähligen Delegiertensitz in der Landesdelegiertenversammlung, deren Delegiertenzahl sich jedoch demgemäß entsprechend über 100 Delegierte hinaus erhöht.

(4) Die Landesdelegiertenversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen und wird vom Landesvorstand der Senioren-Union der CDU einberufen. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Kreisverbände der Senioren-Union der CDU muss sie einberufen werden.

§ 10

Aufgaben der Landesdelegiertenversammlung

(1) Die Landesdelegiertenversammlung ist das höchste Organ der Senioren-Union der CDU auf Landesebene. Sie beschließt über die programmatischen, politischen und organisatorischen Grundlinien der Arbeit der Senioren-Union der CDU.

(2) Sie wählt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr

a) die Mitglieder des Landesvorstandes geheim und in getrennten Wahlgängen,

b) die Delegierten der Landesvereinigung zur Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union.

(3) Sie wählt auf Vorschlag des Landesvorstandes Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder der Landes-Senioren-Union

(4) Sie wählt außerdem 2 Rechnungsprüfer- oder Prüferinnen

(5) Der Landesdelegiertenversammlung obliegt:

1. die Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung des Landesvorstandes.

2. die Beschlussfassung über Anträge an die Landesdelegiertenversammlung

3. die Annahme und Änderung der Satzung

4. die Auflösung der Senioren-Union der CDU oder ihre Verschmelzung mit einer oder mehreren anderen Vereinigungen der CDU.

§ 11

Der Landesvorstand

(1) Der Landesvorstand der Senioren-Union der CDU setzt sich zusammen aus:

a) der/dem Landesvorsitzenden

b) drei stellvertretenden Landesvorsitzenden

c) der Schriftführerin / dem Schriftführer

d) der Landesschatzmeisterin / dem Landesschatzmeister

e) 15 Beisitzerinnen / Beisitzer

f) der/dem Mitgliederbeauftragten

g) der Landesgeschäftsführerin / dem Landesgeschäftsführer

(2) Die Mitglieder des Landesvorstandes können sich nicht vertreten lassen. Der Landesvorstand ist berechtigt, für die Dauer seiner Amtszeit nach seinem Ermessen ständig oder im Einzelfall Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Beratungen hinzuzuziehen.

(3) Der Landesvorstand beschließt bei seiner Konstituierung über die Geschäftsverteilung und teilt diese den Bezirks- und Kreisverbänden der Senioren-Union der CDU mit.

(4) Der Landesvorstand leitet die Landes-Senioren-Union der CDU und führt die Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung durch. Der oder die Landesvorsitzende und einer der stellvertretenden Landesvorsitzenden vertreten gemeinsam die Landes-Senioren-Union der CDU gerichtlich und außergerichtlich.

(5) Der Landesschatzmeister sowie der Landesgeschäftsführer sind zu Rechtsgeschäften ermächtigt, die der ihnen zugewiesene Aufgabenbereich gewöhnlich mit sich bringt.

(6) Der Landesvorstand kann zu seiner Beratung und Unterstützung Ausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte einsetzen. Er beruft deren Vorsitzende und Mitglieder

§ 12

Bezirks-Senioren-Union der CDU

(1) Die Organe der Bezirks-Senioren-Union der CDU sind:

1. die Bezirksdelegiertenversammlung / die Bezirksmitgliederversammlung

2. der Bezirksvorstand

§ 13

Bezirkstage der Senioren-Union Rheinland-Pfalz

Bezirkstage können sowohl als Bezirksdelegiertenversammlungen wie auch als Bezirksmitgliederversammlungen durchgeführt werden.

(1) Der Bezirksdelegiertenversammlung gehören stimmberechtigt an:

a) in den Bezirken Koblenz-Montabaur bzw. Rheinhessen-Pfalz je 80 Delegierte und im Bezirk Trier 45 Delegierte,

b) die Mitglieder des Bezirksvorstandes

(2) Der Bezirksmitgliederversammlung gehören stimmberechtigt an:

alle Mitglieder in dem jeweiligen Bezirksverband

(3) Die Delegierten werden von den Kreisverbänden in jedem zweiten Kalenderjahr geheim gewählt.

(4) Die Bezirksdelegiertenversammlung bzw. die Bezirksmitgliederversammlung tritt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zusammen und wird vom Bezirksvorstand der Senioren-Union der CDU einberufen. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Kreisvereinigungen muss sie einberufen werden.

§ 14

Aufgaben der Bezirksdelegiertenversammlung bzw. der Bezirksmitgliederversammlung

(1) Die Bezirksdelegiertenversammlung bzw. die Bezirksmitgliederversammlung beschließt über die programmatischen, politischen und organisatorischen Grundlinien der Arbeit der Senioren-Union der CDU.

(2) Die Bezirksdelegiertenversammlung bzw. die Bezirksmitgliederversammlung wählt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr die Mitglieder des Bezirksvorstandes in getrennten Wahlgängen.

(3) Der Bezirksdelegiertenversammlung bzw. der Bezirksmitgliederversammlung obliegen die Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung des Bezirksvorstandes.

§ 15

Bezirksvorstand

(1) Der Bezirksvorstand der Senioren-Union der CDU setzt sich zusammen aus:

a) dem Bezirksvorsitzenden oder der Bezirksvorsitzenden

b) den zwei stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Schriftführer oder der Schriftführerin

d) bis zu 15 Beisitzern oder Beisitzerinnen

(2) Die Mitglieder des Bezirksvorstandes können sich nicht vertreten lassen. Der Bezirksvorstand ist berechtigt, für die Dauer seiner Amtszeit nach seinem Ermessen ständig oder im Einzelfall Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Beratungen hinzuzuziehen.

(3) Der Bezirksvorstand beschließt bei seiner Konstituierung über die Geschäftsverteilung und teilt diese den Kreisverbänden der Senioren-Union der CDU mit.

(4) Der Bezirksvorstand beschließt, die Bezirkstage der Senioren-Union als Bezirksdelegierten- oder Bezirksmitgliederversammlungen durchzuführen und führt die Beschlüsse derselben durch. Der oder die Bezirksvorsitzende und einer der stellvertretenden Bezirksvorsitzenden vertreten gemeinsam die Bezirks-Senioren-Union der CDU gerichtlich und außergerichtlich.

(5) Der Bezirksvorstand kann zu seiner Beratung und Unterstützung Fachausschüsse bilden.

§ 16

Organe der Kreis-Senioren-Union der CDU

(1) Die Organe der Kreis-Senioren-Union der CDU sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Kreisvorstand

§ 17

Kreisversammlung

(1) Der Kreisversammlung gehören alle Mitglieder der Senioren-Union des Kreises an.

§ 18

Aufgaben der Kreisversammlung

(1) Die Kreisversammlung ist das höchste Organ der Senioren-Union der CDU auf Kreisebene. Sie beschließt über die programmatischen, politischen und organisatorischen Grundlinien der Arbeit der Senioren-Union der CDU.

(2) Sie wählt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr:

a) die Mitglieder des Kreisvorstandes in getrennten Wahlgängen

b) die Delegierten des Kreisverbandes und deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen, für die Landes- und die Bezirksversammlung der Senioren-Union

(3) Der Kreisversammlung obliegen die Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung des Kreisvorstandes.

(4) Die Kreisversammlung tritt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zusammen. Sie wird vom Kreisvorstand der Senioren-Union der CDU einberufen. Auf Antrag von mindestens 1/5 der Mitglieder des Kreisverbandes der Senioren-Union der CDU muss sie einberufen werden.

§ 19

Kreisvorstand

(1) Der Kreisvorstand der Senioren-Union der CDU setzt sich zusammen aus:

a) dem Kreisvorsitzenden / der Kreisvorsitzenden

b) zwei stellvertretenden Kreisvorsitzenden

c) dem Schriftführer / der Schriftführerin

d) dem Schatzmeister / der Schatzmeisterin

e) 5 bis 10 Beisitzer oder Beisitzerinnen

(2) Die Mitglieder des Kreisvorstandes können sich nicht vertreten lassen. Der Kreisvorstand ist berechtigt, für die Dauer seiner Amtszeit nach seinem Ermessen ständig oder im Einzelfall Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Beratungen hinzuzuziehen.

(3) Der Kreisvorstand beschließt bei seiner Konstituierung über die Geschäftsverteilung.

(4) Der Kreisvorstand leitet die Kreis-Senioren-Union der CDU und führt die Beschlüsse der Kreisdelegiertenversammlung durch. Der oder die Kreisvorsitzende und einer der stellvertretenden Kreisvorsitzenden vertreten gemeinsam die Kreis-Senioren-Union der CDU.

§ 20

Schiedsgerichte

Für alle Streitigkeiten der Vereinigung sowie mit und zwischen ihren Mitgliedern sind die Parteigerichte der CDU zuständig. Die Parteigerichtsordnung der CDU ist in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

§ 21

Ergänzend anzuwendendes sonstiges Satzungsrecht

(1) Soweit in dieser Satzung keine ausdrücklichen Regelungen getroffen sind, finden neben den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Parteiengesetzes, die Vorschriften des Statuts der CDU sowie des gesamten Satzungsrechts der Bundes- und der Landespartei, einschließlich der Ordnungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

(2) Bei der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Senioren-Union der CDU Rheinland-Pfalz ist § 15 Statut der CDU Deutschlands zu beachten.

§ 22

Geschäftsführung

Die Geschäfte der Organisationsstufen der Senioren-Union der CDU werden im Auftrag der jeweiligen Vereinigungsvorstände von und in den jeweiligen zuständigen CDU-Geschäftsstellen geführt.

§ 23

Übergangs- und Beschlussbestimmungen

(1) Die Amtszeiten der Vorstände aller Organisationsstufen der Senioren-Union der CDU beginnen mit dem Ende der Delegierten- oder Mitgliederversammlung, auf der die Neuwahl des jeweiligen Vorstandes stattgefunden hat.

(2) Behinderten ist in geeigneter Weise Zugang zu den Tagungsstätten zu ermöglichen.

(3) Diese Satzung ist am 28. Juni 1988 von der konstituierenden Landesdelegiertenversammlung der Senioren-Union der Christlich Demokratischen Union Rheinland-Pfalz (CDU) in Mainz beschlossen worden. Die Genehmigung erfolgte durch den

Landesparteiausschuss der CDU am 02. November 1988. Die Satzung ist seit diesem Tage in Kraft.

Die Satzungsänderungen in § 9 Abs. 1-3 und § 11 Abs. 1 (kursiv und fett markiert) bedürfen noch der Zustimmung durch einen Beschluss des CDU Landesparteiausschusses.

Letzte Änderung am 31.08.2017

Senioren-Union Rheinland-Pfalz
Rheinallee 1 a-d
55116 Mainz

Telefon: 0 61 31 / 28 24-21 und 0 61 31 / 28 47-22
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Der Landesvorstand

Der Landesvorstand wurde am 24. Februar 2024 in Mainz neu gewählt:

Vorsitzender:

Totz, Karl-Heinz

Kreisvorsitzender der Senioren-Union Birkenfeld

Bezirksvorsitzender der Senioren-Union Koblenz-Montabaur

Beisitzer im Bundesvorstand der Senioren-Union

Kreisverband Birkenfeld

Gleichberechtigte Stellvertreter:

Kipper, Georg Wilhelm

Kreisvorsitzender der Senioren-Union Altenkirchen

Kreisverband Altenkirchen

Seemann, Gerhard

Kreisvorsitzender der Senioren-Union Bitburg-Prüm

Bezirksvorsitzender der Senioren-Union Trier

Kreisverband Bitburg-Prüm

Ringel, Udo

Bezirksvorsitzender der Senioren-Union Rheinhessen-Pfalz

Kreisverband Kaiserslautern-Stadt

Schatzmeister:

Schriftführer:

Hübel, Gerhard

Kreisverband Mainz-Stadt

Pirron, Michael 

Kreisverband Kaiserslautern-Land

Beisitzer/innen

Ackermann, Hella

Kreisverband Rhein-Hunsrück

Bagus, Franz-Josef

Kreisverband Mainz-Bingen

Bernards, Ingeborg

Kreisverband Ahrweiler

Bollinger, Herbert

Kreisverband Kusel

Carduck, Heinfried

Kreisverband Trier-Saarburg

Dederer, Valentina

Kreisverband Kaiserslautern-Stadt

Frey, Birgitta

Kreisverband Kaiserslautern-Land

Heid, Elisabeth

Kreisverband Kaiserslautern-Stadt

Kicherer, Irmgard

Kreisverband Mayen-Koblenz

Pütz, Rudolf

Kreisverband Mayen-Koblenz

Ruhl, Achim

Kreisverband Bad Kreuznach

Schiller, Gertrud

Kreisverband Zweibrücken

Trinkaus, Harald

Kreisverband Ahrweiler

Walter, Hildegund

Kreisverband Mainz-Stadt

Welter, Richard

Kreisverband Mayen-Koblenz

Mitgliederbeauftragter:

Dr. Herzog, Reinhard

Kreisverband Ludwigshafen

Kooptiert:

Moesta MdL, Anette

Seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion

Kreisverband Mayen-Koblenz

Hans Speder

Kreisverband Bernkastel-Wittlich

Ehrenvorsitzende

Träger der Konrad-Adenauer-Medaille:

Verhülsdonk, Roswitha
Staatssekretärin a.D.

Kreisverband Koblenz

  • 2007: Werner Wiemers, Kreisverband Koblenz
  • 2007: Willi Würtz, Kreisverband Südwestpfalz
  • 2008: Johannes Stephan, Kreisverband Mainz
  • 2009: Edith Giebel, Kreisverband Worms
  • 2010: Ingrid Perlick, Kreisverband Kaiserslautern Land
  • 2011: Hans Rohde, Kreisverband Trier-Stadt
  • 2012: Oskar Lautwein, Kreisverband Bernkastel-Wittlich
  • 2013: Hubert Wolf, Kreisverband Bad Dürkheim
  • 2013: Helga Hammer, Kreisverband Mainz-Bingen
  • 2022: Hans Speder, Kreisverband Bernkastel-Wittlich

Hammer, Helga

Landtagsvizepräsidentin a.D.

stellvertr. Bundesvorsitzende der Senioren-Union der CDU

Kreisverband Mainz

Sanitätsrat Dr. med Ludwig, Fred-Holger

Bundesvorsitzender der Senioren-Union

Kreisverband Südliche Weinstraße

Letzte Hilfe fürs Krankenhaus!

Unterschriftenkampagne gegen Kliniksterben

Die Senioren-Union Rheinland-Pfalz warnt vor weiteren Schließungen kleiner Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und dem übrigen Bundesgebiet. „Kleine Krankenhäuser, besonders im ländlichen Raum, müssen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erhalten bleiben und dürfen nicht der Krankenhausreform von Minister Lauterbach zum Opfer fallen“, stellt der Landesvorsitzende Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig fest.

Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits vier Krankenhäuser in den Städten Adenau, Nassau, Bad Ems und Annweiler geschlossen. Aktuell sind weitere fünf Krankenhäuser des DRK in Rheinland-Pfalz von Insolvenz bedroht: in Altenkirchen, Alzey, Hachenburg, Kirchen und Neuwied.
Laut aktuellem „Krankenhaus Rating Report“ des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ist jedes vierte Krankenhaus in Rheinland-Pfalz von Insolvenz bedroht. Abhilfe soll die vom Bund geplante Krankenhausreform bringen, die aber erst im Jahr 2024 in Kraft tritt.

Dr. Ludwig fordert vom Bund sofortige finanzielle Hilfen für insolvenzbedrohte Krankenhäuser. „Die Zahlen sind alarmierend und zeigen, wie dramatisch die Lage in Rheinland-Pfalz ist. Deshalb darf auch die Ampel-Regierung in Mainz sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen und muss mit einem Soforthilfeprogramm endlich handeln.“

Die Senioren-Union kämpft unter dem Motto „LETZTE HILFE fürs Krankenhaus“ mit einer Unterschriftenkampagne gegen die drohende Schließung der fünf DRK-Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Hier können Sie die Unterschriftenliste herunterladen!

Werben Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis um Unterstützung für den Erhalt der Krankenhäuser. Jede Unterschrift zählt!

 

Download Unterschriftenliste

Gemeinsame Sitzung der Bundesvorstände der Senioren-Union und der Jungen Union

In Berlin wurden gemeinsame Beschlüsse gefasst

Gemeinsame Beschlüsse von Junge Union und Senioren-Union

Die Präsidien von Junge Union und Senioren-Union fassten in einer gemeinsamen Sitzung am 19. Juni 2017 im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin die folgenden Beschlüsse:


Für eine zukunftsfeste Altersvorsorge

Generationengerechtigkeit als Grundlage einer zukunftsfesten Altersvorsorge

Eine zukunftsfeste Altersvorsorge wahrt die Balance zwischen den Generationen. Wir wollen ein Rentenrecht, dass Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair verteilt. Jung und Alt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und private Vorsorge so weiterentwickeln, dass jeder seine Altersvorsorge sicher planen kann.

Für die Einsetzung einer Rentenkommission

Eine unabhängige Kommission soll eine Weiterentwicklung des Rentenversicherungssystems prüfen. Wir wollen eine ideologiefreie und ergebnisoffene Untersuchung, damit ein langfristig tragfähiges Konzept erarbeitet werden kann. Eine Kopplung der Regelaltersgrenze mit der Lebenserwartung muss in diesem Zusammenhang geprüft werden.

Alle Renteninformationen aus einer Hand

Wir fordern eine Informationsplattform, die alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge übersichtlich zusammenfasst und so säulenübergreifende Renteninformationen bietet.

Für einen flexiblen Renteneintritt

Eine starre Altersgrenze passt immer weniger zu Lebensläufen, die zunehmend flexibel sind. Jeder Arbeitnehmer im Rentenalter muss mit seinem Arbeitgeber den besten Zeitpunkt für einen Renteneintritt bestimmen können.

Freiwilliges, längeres Arbeiten attraktiver machen

Die Flexi-Rente war ein erster guter Schritt zu einer flexibleren Vertragsgestaltung bei Beschäftigten, die im Rentenbezugsalter weiter arbeiten wollen. Jetzt muss der zweite Schritt Gesetzeskraft erlangen: Derzeit muss der Arbeitgeber noch „Strafabgaben“ zahlen, ohne dass der Beschäftigte etwas davon hat. Diese müssen abgeschafft werden oder dem Rentner zu Gute kommen („Flexi-Bonus“). Die Hinzuverdienstregeln müssen transparenter und attraktiver werden und für alle Rentenformen anwendbar sein.


Gesundheit und Pflege

Für den Erhalt der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Wir stehen ein für den Erhalt des dualen Versicherungssystems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung, weil eine staatliche Einheitsversicherung die individuellen Bedürfnisse der Patienten und die Vielfalt der Versorgungsmöglichkeiten nicht gewährleisten kann. Gleichzeitig dürfen gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht allein auf dem Rücken der gesetzlichen Krankenversicherung und ihren Mitgliedern ausgetragen werden.

Zugang zum Medizinstudium – Tätigkeit als Landarzt attraktiver machen

Der Zugang zum Medizinstudium soll flexibler gestaltet und weniger an starre Kriterien, wie beispielsweise dem Numerus Clausus, gekoppelt werden. Bereits erworbene Berufserfahrung und absolvierte Praktika sollen als Zugangskriterien stärker gewichtet werden. Wir wollen Anreize dafür schaffen, dass Ärzte sich dazu verpflichten, sich nach dem Studium für eine bestimmte Zeit in ländlichen Regionen niederzulassen. Die Länder müssen bei der Förderung von Professuren für Allgemeinmedizin an den medizinischen Fakultäten unterstützt werden.

E-Health stärken

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet vielfältige Chancen, Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dafür muss das seit 2015 bestehende E-Health-Gesetz an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst und E-Health-Initiativen müssen stärker gefördert werden. Durch eine übergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen und der Digitalisierung der ländlichen Räume wird es möglich sein, dass alle Bürger überall in Deutschland auf innovative Lösungen zugreifen können.

Prävention vor Reha und Reha vor Pflege

Wir treten für die Stärkung von Präventionsangeboten und den Grundsatz „Reha vor Pflege“ ein. Wir wollen Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern, damit gerade ältere Menschen möglichst lange mobil bleiben und ein selbstständiges Leben führen können.

Für eine gleich gute Pflege

Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden wichtige Fortschritte und Erfolge erzielt. An diese wollen wir mit der Einführung von bundesweit einheitlichen Standards für Pflegeheime anknüpfen. Diese sollen neben der Personalausstattung auch Qualitätsstandards und Standards für die Gestaltung einer vollwertigen Verpflegung umfassen.

Für den Schutz unserer Kinder und Enkel

In Deutschland hat in den letzten Jahren die Impfmüdigkeit aus falsch verstandener Ideologie stark zugenommen. Daher setzen wir uns zum Schutz unserer Kinder und Enkel für eine Grundimpf-pflicht für Kleinkinder ein.


Einwanderungs- und Asylpolitik

Einwanderungspolitik ist grundsätzlich von Asylpolitik zu unterscheiden. Wir fordern eine aktive Einwanderungspolitik, bei der die Zuwanderung mit Blick auf den Arbeitsmarktbedarf gesteuert wird und bei der es darum geht, qualifizierte Fachkräfte und Akademiker gezielt anzuwerben, um so die Innovationsspielräume des Standorts Deutschland zu erhalten. Asylrecht als Menschenrecht genießen nach Artikel 16 a des Grundgesetzes nur politisch Verfolgte. Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen unter dem Deckmantel des Asylrechts stellt dagegen einen Rechtsmissbrauch dar, der nicht toleriert werden darf. Wer vor Krieg flieht, dem gewähren wir Schutz und humanitäre Hilfe auf Zeit. Kriegsflüchtlinge müssen jedoch in ihre Herkunftsländer zurückkehren, sobald das möglich ist.

„Fördern und Fordern“ als Grundprinzip der Integrationspolitik

Die Grundlage für unsere Integrationspolitik ist das Prinzip „Fördern und Fordern“. Zu uns kommende Menschen fördern wir z.B. mit Integrations- und Sprachkursen, gleichzeitig fordern wir aber auch eigene Anstrengungen. Wer bei uns leben will, muss Recht und Gesetz anerkennen, unsere Sprache lernen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen.

Verbot der Vollverschleierung

Vollverschleierung behindert die Integration, sie ist ein Symbol gegen die Gleichberechtigung und Würde der Frau. Daher muss Vollverschleierung überall dort verboten werden, wo es für unser Zusammenleben und die öffentliche Ordnung notwendig ist – in Behörden, vor Gericht, in Kitas, Schulen und Hochschulen oder im Straßenverkehr.

Abschiebungen konsequent durchführen

Wer Straf- oder Gewalttaten begeht oder Sozialbetrug verübt, muss seine Schutz- und Aufenthaltsberechtigung verlieren und umgehend abgeschoben werden. Ausreisepflichtige sollen bis zu ihrer Abschiebung in Gewahrsam genommen werden können und verurteilte Straftäter in Abschiebehaft.

Abschaffung des Doppelpasses

Deutsche mit mehrfacher Staatsangehörigkeit sollen sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Deutsche mit einer weiteren EU-Staatsangehörigkeit sind hiervon ausgenommen. Im Sinne des Vertrauensschutzes dürfen diejenigen, die bei Inkrafttreten der Regelung bereits über eine mehrfache Staatsangehörigkeit verfügen und das 25. Lebensjahr vollendet haben, den Doppelpass behalten (Generationenschnitt).

Aktuelles

Umweltpolitik transparent

Janina Steinkrüger

In der Veranstaltungsreihe REDEN SIE MIT war die Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger am 14. März 2024 bei der Seniorenunion Mainz zu Gast. Erwartungsgemäß war die Verkehrspolitik mit vielen Facetten wie Individualverkehr...

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10 Jahre Seniorenunion Mainz-Laubenheim

Die geehrten Mitglieder (v.l.n.r): Gerhard Schmitt (10 Jahre Mitglied), Maria Huch (16 J.), Jupp Heck (10 J.), Kreisvorsitzender Dr. Gerd Eckhard, Gisela Neunert (10 J.), Fritz Berena (10 J.), Josef Meyer (23 J.), Hugo Frank (11 J.), (es fehlen Norbert Liebeck (22 J.) und Manfred Heinz † (10 J.))

Erste und einzige Stadtbezirks-SenU in Mainz Im Frühjahr 2013 wurde von Mitgliedern der CDU, Junge Union und Schülerunion aus Mainz-Laubenheim die Idee geboren, eine Stadtbezirks-Seniorenunion zu gründen. Nach drei Vorbereitungssitzungen mit...

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Die Mainzer Seniorenunion besichtigte am 17. August 2023 das Zentralklärwerk in Mainz, Industriestraße 70

Teilnehmer/innen der Besichtigung des Zentralklärwerkes in Mainz (Bild Werner M.A. Beuth)

Organisation: Frau Marianne Kunkel Wollten Sie schon immer Informationen über die Wasserqualität in Mainz? Dann erfahren Sie dies bei dem Rundgang über die weitläufige, sehr gepflegte Anlage des Zentralklärwerkes von dem kundigen...

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Kulturspaziergang der Seniorenunion Mainz zur Kaiserpfalz mit Saalkirche in Ingelheim am 30.06.2023

Trotz anhaltender Sommerhitze fand sich eine interessierte Schar der Mitglieder der Mainzer Seniorenunion in Ingelheim ein, um die Reste der Karolingischen Kaiserpfalz zu besichtigen. Diese bot für die im Riesenreich...

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Risikofaktoren: Einsamkeit und Isolation im Alter

Pressemitteilung 26.06.2023 Die Senioren-Union der CDU in Mainz fordert eine intensivere Bekämpfung der zunehmenden Alterseinsamkeit. „Eine internationale Studie belegt, dass mit einem Mangel an sozialen Kontakten ein um 32 Prozent höheres...

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SeniorenUnion Mainz besichtigt Sortieranlage für den Gelben Sack

Videokassetten im Gelben Sack führen häufig zum Stillstand der Sortieranlage. Deshalb müssen Videokassetten unbedingt im Restmüll entsorgt werden (Bild: Prof. Albert Edelmann).

Der Inhalt der Gelben Säcke von Mainz wird bei der Firma Meilo in Gernsheim sortiert. Mitglieder der SeniorenUnion besichtigten die Sortieranlage und wurden vom Werksleiter über die vielfältigen Probleme bei...

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Betrug erkennen - Schaden verhindern

Veranstaltung der Seniorenunion Mainz im Forum der Mainzer Volksbank, Neubrunnenplatz Dienstag, 14. März 2023, 16.00 Uhr Referenten: Polizeihauptkommissarin Eva KochJoachim Hugel, David Pleniger - Mitarbeiter der MVB, zuständig für Direktbank und Online-Banking Keineswegs verwunderlich...

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Alle Jahre wieder… so klang es stets in unserer besinnlichen Adventsfeier

Pfarrkirche St. Peter, Mainz, Donnerstag, 8. Dez. 2022, 15.00 Uhr Alle Jahre wieder… so klang es stets in unserer besinnlichen Adventsfeier… coronabedingt mit Ausnahme der beiden letzten Jahre - jetzt durfte...

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Mitgliederversammlung 2022

Interessierte Zuhörer (Bild Jupp Heck)

Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung der Seniorenunion in der CDU, Kreisverband Mainz, vom 15.11.2022 Top 2 Reden Sie mit : Gastredner Dr. Markus Reinbold (von 2014 bis 2022 Mitglied der...

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Der Geriater, Herr Dr. Lembens, informiert über die Wissenschaft über das Altern

Referent Dr. Christoph Lembens

Thema: AltersforschungReferent Herr Dr. Christoph LembensDonnerstag, 26.Oktober 202218.00 Uhr, Gemeindesaal St. Alban, Mainz, Goldgrube Der Geriater, Herr Dr. Lembens, informiert die zahlreich erschienenen Interessenten über die Wissenschaft über das Altern.

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Notar Dr. Wolfgang Litzenburger informiert über Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Vortrag am 29.09.2022 Auf Einladung der Seniorenunion und in Anwesenheit des neuen Vorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion, Ludwig Holle, referierte der Mainzer Notar im Chagall-Saal des Stadthauses über diese nicht nur für die...

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Die Seniorenunion der CDU Mainz trifft sich mit Freunden aus Ingelheim und Wiesbaden

Mainzer TeilnehmerInnen von links nach rechts:Hildegund Walter, Caspar Giani, Dr. Elvira Lembens, Dr. Christoph Lembens, August Werum, Wiltrud Eckhardt, Dr. Gerd Eckhardt  

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Sozialpolitik in Mainz

Claudia Siebner bei ihrem Vortrag

Veranstaltung der Seniorenunion Mainz am Dienstag, 20.September 2022,18.00 Uhr im Konferenzraum der AWO, Mainz, Göttelmannstraße 45Thema: Sozialpolitik in Mainz Dieses sozialpolitische Thema wurde in die Reihe der Veranstaltungen Reden Sie mit...

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Führung durch das Römische Theater in Mainz

Endlich wieder eine Präsenzveranstaltung! 26 Interessierte der Senioren-Union Mainz lauschten am Theatrium den engagierten Ausführungen des Archäologen Daniel Geißler, der in der Abteilung ‘Gebäudewirtschaft’ der Stadt Mainz für die römischen Funde...

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Gemeindeschwester Plus - welche Aufgaben und Ziele?

Zum 03.03.20022 lud die Seniorenunion Mainz die Gemeindeschwester Plus, Frau Studt, zum Online-Gespräch ein. Sie informierte die Teilnehmer über ihre umfangreiche Arbeit, die im Rahmen eines Pilotprojektes des Sozialministeriums Rheinland-Pfalz...

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Die Leselernenhelfer e.V. – Welche Idee steckt dahinter?

Veranstaltung der Seniorenunion Mainz, Donnerstag, 17.02.2022 In einem Online-Meeting der Seniorenunion Mainz wurde dieses soziale Projekt von Herrn Stefan Gietl (1. Vorsitzender des Vereins) und Herrn Dr. Egon Christ (2. Vorsitzender)...

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Seniorenunion Mainz besucht Neue Synagoge in Mainz

Außenansicht der Synagoge

Alfons Grobbel führte die Seniorenunion in die Geschichte der Neuen Synagoge in der Mainzer Neustadt ein. Die 1912 errichtete Hauptsynagoge wurde in der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November...

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Die Seniorenunion der CDU Mainz hat gewählt.

Am 10.11.2021 hat die Seniorenunion der CDU Mainz ihren Vorstand gewählt. Der bisherige Vorsitzende Dr. Gerd Eckhardt wurde einstimmig im Amt bestätigt. Stellvertretende Vorsitzende sind Ingrid Schappert (Lerchenberg) und Karlheinz Friedrich...

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Die Senioren-Union

  • 56.000 zahlende Mitglieder,
  • zweitgrößte Vereinigung der CDU,
  • 230.000 CDU-Mitglieder über 60 Jahre = 51 %
  • 20 Millionen über 60-jährige sind mehrheitlich wahlbereit,
  • 2013 wählten 35,1 % der 60-69-jährigen und 43,6% der Altersgruppe 70 die CDU
  • 2015 sind 63 der 256 CDU-Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages über 60 Jahre.

 

Das Magazin

Thema dieser Ausgabe:

17. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union in Magdeburg: Ein starkes Signal des Aufbruchs!

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D-55002 Mainz

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